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EDITORIAL
liebefreunde



Im Mai wurde ich einstim-mig beim diesjährigen GfP-Kongreß zum neuen Vorsitzenden gewählt. Es ist in diesen Tagen eine große Aufgabe, für Meinungsfrei-heit zu kämpfen. Ich denke, dies zu tun, ist eine gute deutsche Tradition. 1806 kämpften deutsche Studen-ten und Professoren, aber auch einfache Handwerker für die Freiheit. 1848 standen sie auf den Barrikaden. Vor 20 Jahren schließlich kämpften die Mitteldeutschen für Freiheit und Souveränität. Das sind zweifellos gute Traditionen, an die wir anknüpfen sollten.

Eine freie Berichterstat-tung, keine Tabus und Gängelungen zu erreichen, das ist das Ziel der GfP. Die politische Korrektheit darf nicht unsere Feder bestimmen, lautet doch ein altes deutsches Lied: „Die Gedanken sind frei.“ Wir wollen aber diese freien Gedanken nicht nur im stillen Kämmerlein haben – so wie es sich schicket –, sondern in Wort, Schrift und Bild verbreiten dürfen. Dies ist nicht immer möglich. Repressionen gegen politisch Andersdenkende sind die traurige Wirklichkeit.

Ich bitte Sie herzlich, uns in unserem Kampf für die Meinungsfreiheit zu unter-stützen.

Werden Sie Mitglied der GfP!

Es grüßt Sie aus Graz

Ihr

Martin Pfeiffer

Die neue AULA ist da!

2010-aula-07-v1-1-140
 
61. Jahrgang Juli/August 2010

Diesmal u.a.mit den Themen:

SCHWERPUNKTTHEMA:
Macht, Moral & Mani-pulation - Wie die herrschende Klasse gegen Oppositionelle und Andersdenkende vorgeht!
Mit Beiträgen von Dr. Wolfgang Caspart, Dr. Mario Kandil und Andreas Molau

Burschenschaften
Wolfgang Laserers 50-Thesen-Positionspapier

Steiermark vorn 
Sektionschef i.R. Elmar Walter über innovative Wissenschaftspolitik

Bildungsmisere
Wiens LAbg. Gudenus über  Häupls Versagen

Politik fürs Volk!Steiermarks FPÖ-Chef Kurzmann im Gespräch

Fußball-Nachlese
Gedanken zu der vergangenen WM in Südafrika

Bundespräsident
Walter Scheel hat das Wort

Holenders Ende
Der Wiener Staatsopern-direktor verabschiedete sich mit Peinlichkeiten

www.dieaula.at
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Kongressprotokolle
 protokoll2008

Kongressprotokolle
2008 erschienen
Vierzig Jahre Volkszerstörung - "1968" und die Folgen

1968. Ein folgenreiches Umbruchjahr. Linksradikale Studenten proben den Aufstand. Und beginnen den Marsch durch die Institutionen. Sie sind Kinder der alliierten Umerziehung, wenden sich gegen die Restbestände deutschen Nationalbe-wußtseins und lassen den Kommunismus hochleben.

Blicken 68er-Protagonisten heute zurück, verklären sie die damaligen Ereignisse meist als überfälligen Aufbruch, der nichts als „Fortschritt” gebracht hat. Nichts ist falscher als das. Die Zerstörung der Familie, „Gender Mainstreaming“, Drogen und Sex-Kult, per-manente Vergangenheitsbe-wältigung auf Kosten der Zukunft, RAF-Terror und linksautonome PolitKriminalität sind „Errungenschaften“ der 68er, die das Gemeinwesen bis heute belasten.

weiter
VIER AUGEN SEHEN MEHR ALS ZWEI
Sie stöbern im Netz und treffen auf Kurioses? Ihnen schlägt politische Korrektheit, aber keine Meinungsfreiheit entgegen? Sie finden Erbauliches oder Aufreger? Und Sie wollen, daß andere dies erfahren?

Dann schicken Sie uns Hinweise, Zeitungs- oder Filmbeiträge und unterstützen Sie somit die Arbeit der Gesellschaft für freie Publizistik!

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Donnerstag, 20. Mai 2010

§§ 111,126, 130, 131, 140, 185, 240 StGB - 05/2010

Erlaubte Aufrufe gegen „Rechts“

In den letzten Jahren haben zahlreiche politisch unkorrekte Deutsche Strafanzeigen erstattet, weil gegen sie die häßlichsten Äußerungen, verbunden mit gewalttätigen Inhalten geäußert wurden. Ausnahmslos wurden diese Strafverfahren eingestellt mit den Begründungen, daß

- § 111 StGB (Aufforderung zu Straftaten) nicht vorliege, weil zu keiner bestimmten Straftat aufgerufen werde oder der Aufruf nicht ernstlich gemeint sei

- § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) nicht vorliege, weil es sich nur um polemische Äußerungen handele,

- § 130 StGB (Volksverhetzung) nicht vorliege, weil „die Nazis“ oder „die Faschisten“ und die „Rassisten“ kein „Teil der Bevölkerung“ und damit keine Opfer dieser Strafvorschrift seien,

- § 131 StGB (Gewaltdarstellung) nicht vorliege, weil keine Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewalttätigkeiten gegeben sei,

- § 140 StGB (Billigung von Straftaten) nicht vorliege, weil keine bestimmte Straftat gebilligt werde,

- § 185 StGB (Beleidigung) nicht vorliege, weil die „Nazis“ usw. keine beleidigungsfähige Gruppe seien,

- § 240 Nötigung) nicht vorliege, weil keine Gewalt oder Drohung ausgesprochen werde.

Die folgenden Äußerungen sind daher erlaubt:

- der Aufruf in einer Zeitschrift an alle AntifaschistInnen, nach Passau zu kommen und „die Durchführung des NPD….Parteitages zu verhindern….mit allen Mitteln“ (StA Passau, Verfügung vom 16.01.1998, Az. 302 Js 483/98),

- eine Broschüre, in der es u.a. heißt: „Bei Treffen von Nazis nehmen wir Gewalt bewußt in Kauf…. wir sind jedoch keine GewaltfestischistInnen“, und ausländerfeindliche, rechtsextremistische Organisationen sollten „zerschlagen“ werden (StA Berlin, Verfügung vom 10.02.2000, Az. 8a1 Js 2821/99),

- eine Flugschrift, in der zum „Kampf mit allen Mitteln gegen Faschisten und Rassisten“ aufgerufen wird (StA Duisburg, Verfügung vom 21.11.2001, Az. 112 Js 184/01),

- ein Lied, in dem es u.a. heißt: „Ich sage K, ich sage Z, ich sage „Nazis rein, Nazis wie die Poster hängen, diese ganz miesen Drecksratten“ (StA Hamburg, Verfügung vom 12.10.2001, Az. 7101 Js 975/01),

- ein Spruchband auf einer Gegendemonstration gegen eine rechtsgerichtete Versammlung mit dem Text „Bomber Harris Superstar, Dir dankt die Rote Antifa“ (StA Berlin, Verfügung vom 12.11.2003, Az. 14 Js 4470/03),

- ein Spruchband auf einer Gegendemonstration gegen eine rechtsgerichtete Versammlung mit dem Bildnis von „Bomber Harris“ und der Aufschrift „No tears for Krauts….Deutsche Täter sind keine Opfer“ (StA Münster, Verfügung vom 02.03.2004, Az. 46 Js 1/04),

- ein Lied, in dem es u.a. heißt: „Ich hau dir dein Kinn weg, Skinhead….und euren Müttern schicken sie als Souvenir eure Weichteile“ (StA Berlin, Verfügung vom 03.05.2004, Az. 81 Js 575/04),

- ein Spruchband auf einer Gegendemonstration gegen eine rechtsgerichtete Versammlung mit der Aufschrift „Bomber Harris, do it again“ (StA München I, Verfügung vom 03.05.2004, Az. 115 Js 10379/04),

- der Sprechchor auf einer Gegendemonstration gegen eine rechtsgerichtete Versammlung „Nazis raus….Ein Baum, ein Strick, ein Nazigenick“ (StA Coburg, Verfügung vom 17.04.2007, Az. 305 Js 3197/07 jug),

- die Forderung auf einer Gegendemonstration gegen eine rechtsgerichtete Versammlung, Bergedorf zu einer „nazifreien Zone“ zu machen (StA Hamburg, Verfügung vom 01.06.2007, Az. 7101 Js 318/07),

- ein Spruchband auf einer Gegendemonstration gegen eine rechtsgerichtete Versammlung mit dem Text: „Nazis an die Wand klatschen“ (GenStA Bamberg, Verfügung vom 18.12.2008, Az. 2 Zs 1135/2008),

- ein Lied, in dem es u.a. heißt: „Doch der Krieg fängt gerade erst an, wir können nicht ausruhen, überall gibt’s Nazipack, es gibt genug zu tun…das Germania-Haus brennt, die NPD-Zentrale brennt, die freie Kameradschaft brennt, der Club 88 brennt“ (StA Hamburg, Verfügung vom 03.07.2008, Az. 7101 Js 180/08),

- ein Lied, in dem es u.a. heißt: „Schmeißt die Nazis aus allen Parlamenten….schlagt sie tot, haut ihnen die Rübe ab ! Packt die Faschisten fein zerhackt in Kisten“ (StA Stuttgart, Verfügung vom 24.09.2009, Az. 1 Js 7654/09 und StA Osnabrück, Verfügung vom 03.05.2010, Az. NZS 920 Js 56726/09),

- ein Lied, in dem es u.a. heißt: „Komm, wir knacken einen Shop, komm, wir brechen ein, stellen alles auf den Kopp, hauen den Bullen die Fresse ein“ (StA Berlin, Verfügung vom 24.11.2009, Az. 81 Js 4528/09).

Das Deutsche Rechtsbüro verkneift sich einen Kommentar, bittet aber um folgendes:

1. Unterlassen Sie es sicherheitshalber, sich über ihre politischen Gegner in der obigen Art und Weise zu äußern. Es ist möglich, daß Ihre derartigen Äußerungen durchaus als Straftat bewertet werden – mit allen sich daraus ergebenden Folgen (Hausdurchsuchung, Strafe, Kosten, Presseveröffentlichungen usw).
2. Fordern Sie die oben genannten Entscheidungen aus unserem Archiv an.
3. Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu diesem und anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

Verfaßt und selbst hergestellt von Klaus-C. Holmar, bei
Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.,
Postfach 400 215, 44736 Bochum
www.deutsches-rechtsbuero.de

» 2 Kommentare
1Kommentar
am Freitag, 21. Mai 2010 18:20von Karl-P. Schlor
Wenn die Formulierung \\\"schlagt sie tot\\\" im letzten zitierten \\\"Urteil\\\" nicht strafwürdig ist, dann zweifle ich an der Urteilsfähigkeit der Richter und Staatsanwälte! Im Umkehrschluß - Aufrufe von rechts gegen links - wäre sehr schnell der Beweis erbracht, daß solches nicht zulässig ist, d.h. entsprechende Aufrufe bzw. deren Verfasser (\\\"Rechte\\\") würden unverzüglich verurteilt! 
Gibt es keinen Juristen, der diese Schandverfügungen mit einer Sammelklage 
einem Höchstgericht zur Beanstandung und Zurückweisung vorlegt?
2Kommentar
am Samstag, 22. Mai 2010 12:29von Carsten
In einem untergehenden System ist es ganz natürlich, daß Recht und Gesetz willkürlich ausgelegt und gehandhabt werden. 
Die Repressionen gegen "Rechte" werden garantiert noch zunehmen, sind allerdings bereits jetzt nicht mehr mit den "hochgelobten" freiheitlich-demokratischen Grundrechten vereinbar.
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Diesmal mit den Themen

SCHWERPUNKTTHEMEN:
Gott wollte keine Knechte.
Ernst Moritz Arndt.
Sollen wir auf fremden Krücken hinken?
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Deutschland quasi im Vorkriegszustand
von Gert Sudholt
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Dalai-Lama im Zölibat - das stört keinen
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Polens Triumph über Merkel und Steinbach

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Das Menetekel von Athen
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Straßenräuber vergießen das Herzblut des Volkes
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und vieles mehr.

Deutsche Geschichte.
AULA-BUCH:

Karl Fucker: An der Seite Skorzenys

fucker_135

Fast 65 Jahre nach Kriegsende treten allmählich die letzten Zeitzeugen des großen Völker-ringens ab. Das  vorliegende Buch ist der  Erlebnisbericht des Sudetendeutschen Karl Fucker (Jahrgang 1915), der als junger Mann das Ende der Demokratie in Österreich und die Repressionen des austrofa-schistischen Regimes miterle-ben mußte. Als Führer des Sturmbannes I/9 wurde er 1936 für 14 Monate ins Gefängnis gesteckt. Im Hauptprozeß gegen die SS-Standarte 9 wurde Fucker zu fünf Monaten schweren Kerkers verurteilt und ins berüchtigte Anhaltela-ger Wöllersdorf gebracht, wo nur „Politische“ untergebracht waren.
FREIES FORUM
 freie_forum_klein Meinungsfreiheit ist ein selbstverständliches Gut?Das Freie Forum fühlt der Gesellschaft vier Mal im Jahr unnachgiebig auf den Zahn. Auf den Punkt gebracht und informativ faßt unsere Mitgliederzeitung zusammen, was im tagespolitischen Geschehen in Vergessen-heit zu geraten droht.

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Was kommt, wenn die globalen Rettungsmaßnahmen im Finanz-wesen fehlschlagen? Ähnliche Zustände wie 1923? Wer rettet die Bürger vor Regierungen und Zentralbanken, die Staaten in den Bankrott führen oder damit beginnen, ihre Schulden mit Hilfe der Notenpresse zu begleichen?

Immer klarer wird, daß der Zusammenbruch unseres Fi-nanzsystems trotz aller Bemühungen und internationaler Gipfeltreffen kaum noch gestoppt werden kann. Die Rechnung, die wir wohl für die Gier und Maßlosigkeit inter-nationaler Investmentbanker zahlen müssen, entzieht sich in ihrer Größe jeder Kontrolle.

Es wird deshalb höchste Zeit, sich darauf vorzubereiten, daß der kommende Untergang nicht nur Hyperinflation und Währungsuntergang mit sich bringt, sondern mit noch größeren Katastrophen wie Wiedereinführung der Tausch-wirtschaft, mit inneren Unruhen und Systemwechsel einher-gehen könnte. Auch wird mancherorts allen Ernstes ein großer Krieg als Ausweg aus dem drohenden Finanzkollaps diskutiert. Es gilt nun, das Undenkbare zu denken und rechtzeitig seine eigenen Schlüsse zu ziehen und sinnvoll zu handeln.

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