„Ein Mann – ein Wort“ Noch im Mai 2011 war ihm auf dem Jahreskongreß der Gesellschaft für freie Publizistik (GfP) in Thüringen der Ulrich-von-Hutten-Preis verliehen worden; jetzt ist Dr. Otto Scrinzi im Alter von 93 Jahren in Kärnten verstorben. Die GfP trauert um einen herausragenden Vorkämpfer des freien Wortes und der geschichtlichen Wahrheit. 1918 im tirolischen Lienz geboren, studierte Scrinzi nach dem Abitur Medizin in Innsbruck, Riga, Königsberg und Prag. 1941 promovierte er. Im Zweiten Weltkrieg stand er als Truppenarzt an vorderster Front, wurde selber schwer verwundet (und wegen seiner soldatischen Leistungen mehrfach ausgezeichnet). Fast wäre er von Tito-Partisanen ermordet worden, konnte aber in waghalsiger Flucht aus deren Gefangenschaft entkommen. |
29.10.2011 Wie Kopp online am 28.10 2011 meldete, soll der Begleittext des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus (TBEG) nach dem Regierungsentwurf so abgeändert werden, dass öffentlich geäußerte Kritik an der Bundesregierung in bestimmten Fällen dazu führen kann, dass der Betreffende als Terrorverdächtiger gilt, der legal überwacht werden darf. |
EU-kritische Meinungen werden in unseren Medien weitgehend unterdrückt, obwohl Meinungsumfragen bestätigen, dass 75% der Wähler die Politik der Bundesregierung, für die Schulden anderer Staaten zu bürgen, ablehnen. Das Bundesverfassungsgericht sagte zu dieser EU-Politik wieder einmal „Ja, aber“. In seiner Entscheidung vom 7.9.2011 hat das BVG das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz, welches zur Griechenland-Hilfe ermächtigt, sowie das Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz, das die Übernahme von Gewährleistungen gestattet, für verfassungsgemäß erklärt. In der Presseerklärung heißt es: |
Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und eklatanten Bruch des Völkerrechts verurteilt der Vorstand der Gesellschaft für freie Publizistik (GFP) die jüngsten NATO-Angriffe auf Sendeanlagen und Redaktionsräume des libyschen Fernsehens. Bei den nächtlichen Bombardements am 30. Juli wurden in Tripolis mindestens drei TV-Mitarbeiter getötet und 15 weitere verletzt. Zur Rechtfertigung erklärte NATO-Sprecher Roland Lavoie, die staatlichen Sender hätten „Haß gesät“ und mit ihrer kritischen Berichterstattung über die NATO-Luftschläge „aufrührerisch“ gewirkt. |
Die gestern vom Landgericht Regensburg ausgesprochene Bestrafung des britischen Bischofs Richard Williamson veranlaßt den GfP-Vorstand, die Forderung nach Streichung des Paragraphen 130 Strafgesetzbuch zu erneuern. Williamson, der dem Prozeß selber nicht beiwohnte, wurde in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 6500,00 Euro verurteilt, weil er in einem Interview offiziöse Behauptungen zur NS-Judenverfolgung bezweifelt hatte. |